Kategorie
B1 ab 18 Jahren. (Klein und dreirädrige
Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von
höchstens 550 kg).
(Beträgt das Leergewicht mehr
als 550 Kg gelten die gleichen
Bestimmungen wie für die Kategorie B
(Auto)). |
DER WEG
ZUM QUAD-FÜHRERAUSWEIS (KAT.B1)
- Wenn Sie den
Führerausweis der Kategorie B1 erwerben
wollen und keinen Führerausweis besitzen
oder nur die Kategorien M, F, G, müssen
Sie wie unten beschrieben vorgehen.
- Führerausweisinhaber der
Kategorie A1 ab 16 Jahren ( max 50 ccm /
max 11kW ) dürfen ohne praktische
Führerprüfung ein Fahrzeug der
Kategorie B1 fahren, wenn dieses auf
45km/h beschränkt ist und somit der
Kategorie F zugeordnet werden kann.
- Führerausweisinhaber der
Kategorie A1 ab 18 Jahren ( max 125ccm /
max 11kW ) müssen nur noch eine
praktische Führerprüfung ablegen.
- Alle anderen
Führerausweisinhaber sind berechtigt
Fahrzeuge der Kategorie B1 zu führen.
Wenn Sie den Führerausweis der Kategorie
B1 erwerben wollen und keinen
Führerausweis oder nur die Kategorien M,
F, G besitzen müssen Sie wie unten
beschrieben vorgehen:
Der einfachste Weg: Per Telefon 079 647
45 32
Kontakt aufnehmen, oder wie unten
beschrieben vorgehen:
- Besuch eines Nothilfekurses
- Beantragen des
Lernfahrausweises
(Ein Antragsformular gibt es bei mir, der
Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim
zuständigen Strassenverkehrsamt oder
kann hier heruntergeladen werden: Kanton Bern, oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn)
- Vorbereiten auf die theoretische
Führerprüfung
- Theorieprüfung ablegen
(Die theoretische Führerprüfung kann
frühestens einen Monat vor dem Erhalten
des Lernfahrausweises abgelegt werden).
- Wenn der Fahrschüler nach
bestandener Theorieprüfung im Besitze
eines gültigen Lernfahrausweises ist (
nicht älter als 12 Monate ), kann er
den Verkehrskunde-Kurs
(VKU) besuchen
und sich auf die praktische
Führerprüfung vorbereiten
| Für
Motorfahrzeuge deren
Höchstgeschwindigkeit auf höchstens
45km/h beschränkt ist gilt folgendes: Bitte
anklicken. |
Wenn
Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079
647 45 32.
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