MOTORRAD-
GRUNDKURS
ZIELE DER MOTORRADGRUNDSCHULUNG:
I
n der praktische Grundschulung soll sich der Fahrschüler das für das Fahren im Verkehr erforderliche GRUNDVERSTÄNDNIS der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig und sicher zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren.

VORBEREITUNG AUF DIE FÜHRERPRÜFUNG
Weitere Fahrstunden sind nach der Grundschulung nicht obligatorisch.Die Abschlussbescheinigung der obligatorischen Grundschulung bestätigt, dass der Fahrschüler die GRUNDLAGEN für das sichere Motorradfahren kennt und verstanden hat. An der Führerprüfung zeigt er, ob er dieses Wissen richtig umsetzen kann.
Um sicher zu sein, dass das gelernte im Verkehr richtig umgesetzt wird und die Führerprüfung zum Erfolgserlebnis wird, sind preiswerte Fahrlektionen in Zweiergruppen sehr empfehlenswert.

Motorradgrundkurse 2012

1.Teil 2.Teil
   
Sa. 31.März Sa. 07.April
Sa. 02.Juni Sa. 09.Juni

Der Kursteilnehmer sollte...

  • ..in der Lage sein selbständig mit dem Motorrad auf den Übungsplatz zu fahren.
    ( Ist dies nicht der Fall, oder fühlen Sie sich unsicher, nehmen Sie per Telefon 079 647 45 32 Kontakt auf ).
  • ..einen gültigen Lernfahrausweis besitzen ( nicht älter als 4 Monate ).
  • ..mit einem Motorrad den Kurs absolvieren das der Lernfahrausweiskategorie entspricht.
  • ..zweckmässig gekleidet sein: Helm, Jacke, Handschuhe, lange Hose und geschlossene Schuhe.

WER MUSS WELCHEN GRUNDKURS BESUCHEN?

Grundkurs Teil 1 und Teil 2 ( 2 mal 4 Stunden = Total 8 Stunden )

  • Kategorie A1 ( max.50ccm und max.11kW ab 16 Jahren ). Alle die nicht Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1 sind.
  • Kategorie A1 ( max.125ccm und max. 11kW ab 18 Jahren ). Alle die noch nicht Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1 max.50ccm max.11kW sind. Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1 max.50ccm max.11kW dürfen ab dem 18.Altersjahr Fahrzeuge der Kategorie A1 max.125ccm max.11kW führen. Inhaber des Führerausweises der Kategorie B müssen den Grundkurs besuchen, und erhalten danach prüfungsfrei die Kategorie A1 max.125ccm max.11kW.

Grundkurs Teil 1 und Teil 2 und Teil 3 ( 3 mal 4 Stunden = Total 12 Stunden )

  • Kategorie A ( beschränkt auf 25kW ).Alle die nicht Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1 sind. Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1 besuchen einen Grundkurs von 6 Stunden
  • Kategorie A ( unbeschränkte Motorleistung ).Alle die nicht schon Inhaber des Führerausweises der Kategorie A 25kW beschränkt sind. Inhaber des Führerausweises der Kategorie A 25kW beschränkt können wenn sie das 25 Altersjahr erreicht haben und mindestens 2 Jahre beanstandungsfreie Fahrpraxis absolviert haben den Führerausweis der Kategorie A "unbeschränkt" beantragen. Der Führerschein wird ohne Grundschulung und prüfungsfrei ausgestellt.

Inhaber eines Führerausweises der Kategorie A1 aus der Zeit vor dem 1.April 2003, erhalten auf Gesuch prüfungsfrei und ohne Grundschulung den Führerausweis der Kategorie "A 25kW beschränkt".
Sie haben auch die Möglichkeit einen Lernfahrausweis der Kategorie "A unbeschränkt" zu beantragen und ohne Grundschulung die Führerprüfung dieser Kategorie zu absolvieren.

Klicken Sie auf das runde Bild um zu erfahren, was Sie im Grundkurs lernen.

Wenn Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079 647 45 32.