- Kategorie
A1 ab 16 Jahren. (Motorräder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50ccm und
einer Motorleistung von nicht mehr als
11kW).
- Kategorie
A1 ab 18 Jahren. (Motorräder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125ccm und
einer Motorleistung von nicht mehr als
11kW ).
- Kategorie
A1 ab 18 Jahren. (Motorräder mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 25kW und
einem Verhältnis von Motorleistung und
Leergewicht von nicht mehr als
0.16kW/kg).
- Kategorie
A1 ab 25 Jahren. (Motorräder mit einer
Motorleistung von mehr als 25kW und einem
Verhältnis von Motorleistung und
Leergewicht von mehr als 0.16kW/kg).
DER WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS FÜR MOTORRAD
(KAT.A1 UND A) 
Der einfachste Weg: Per Telefon 079 647 45 32 Kontakt aufnehmen, oder wie unten
beschrieben vorgehen.
- Besuch eines Nothilfekurses
- Beantragen des
Lernfahrausweises
(Ein Antragsformular gibt es bei mir, der
Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim
zuständigen Strassenverkehrsamt oder
kann hier heruntergeladen werden: Kanton Bern, oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn)
- Vorbereiten auf die theoretische Führerprüfung
- Theorieprüfung ablegen
(Die theoretische Führerprüfung kann
frühestens einen Monat vor dem Erhalten
des Lernfahrausweises abgelegt werden).
- Wenn der Fahrschüler nach
bestandener Theorieprüfung im Besitze
eines gültigen Lernfahrausweises ist,
kann er innerhalb der vier nächsten
Monate den obligatorischen Motorrad-Grundkurs besuchen.
Den obligatorischen Verkehrskunde-Kurs (VKU)) muss er bis zur Anmeldung
zur praktischen Führerprüfung
besucht haben ).
(Wer schon einen Führerschein einer
anderen Kategorie besitzt (dies gilt
nicht für die Kategorien M, F und G),
muss den Nothilfekurs und den
Verkehrskunde-Kurs nicht besuchen und
auch keine Theorieprüfung ablegen).
FÜR DIE VORBEREITUNG
AUF DIE PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG GILT
FOLGENDES:
- Kategorie A1 ab
16 Jahren. (Zweirädriges
Motorrad oder Roller ohne
Seitenwagen, mit einem Hubraum
von nicht mehr als 50ccm, und
einer Motorleistung von
höchstens 11kW).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische Grundschulung ( 8
Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Weitere Fahrstunden sind
freiwillig, für das erfolgreiche
bestehen der praktischen
Führerprüfung aber
empfehlenswert.
Prüfungsfahrzeug: Wie oben
beschrieben.
- Kategorie A1 ab
18 Jahren. (Zweirädriges
Motorrad oder Roller ohne
Seitenwagen, mit einem Hubraum
von nicht mehr als 125ccm, und
einer Motorleistung von
höchstens 11kW).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische
Grundschulung ( 8 Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Weitere Fahrstunden sind
freiwillig, für das erfolgreiche
bestehen der praktischen
Führerprüfung aber
empfehlenswert.
Prüfungsfahrzeug: Wie oben
beschrieben.
- Kategorie A1 ab
18 Jahren, für Fahrzeugführer,
die im Besitze des
Führerausweises der Kategorie B
sind. (Zweirädriges Motorrad
oder Roller ohne Seitenwagen, mit
einem Hubraum von nicht mehr als
125ccm, und einer Motorleistung
von höchstens 11kW).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische
Grundschulung ( 8 Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Nach Abschluss der
praktischen Grundschulung wird
der Führerausweis ohne
praktische Führerprüfung
ausgestellt.
- Kategorie A ab
18 Jahren, beschränkt.
(Zweirädriges Motorrad oder
Roller ohne Seitenwagen, (keine
Hubraumbeschränkung) mit einer
Motorleistung beschränkt auf
höchstens 25kW und einem
Verhältnis von Motorleistung und
Leergewicht von nicht mehr als
0,16kW/kg).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische
Grundschulung ( 12 Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Weitere Fahrstunden sind
freiwillig, für das erfolgreiche
bestehen der praktischen
Führerprüfung aber
empfehlenswert.
Prüfungsfahrzeug: Wie oben
beschrieben ( mit zwei
Sitzplätzen ).
- Kategorie A ab
18 Jahren, beschränkt. Für
Fahrzeugführer die im Besitze
des Führerausweises der
Kategorie A1 sind.
(Zweirädriges Motorrad oder
Roller ohne Seitenwagen, (keine
Hubraumbeschränkung) mit einer
Motorleistung beschränkt auf
höchstens 25kW und einem
Verhältnis von Motorleistung und
Leergewicht von nicht mehr als
0,16kW/kg).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische
Grundschulung ( 6 Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Weitere Fahrstunden sind
freiwillig, für das erfolgreiche
bestehen der praktischen
Führerprüfung aber
empfehlenswert.
Prüfungsfahrzeug: Wie oben
beschrieben ( mit zwei
Sitzplätzen ).
- Kategorie A ab
25 Jahren, unbeschränkt.
(Zweirädriges Motorrad oder
Roller ohne Seitenwagen, (keine
Hubraumbeschränkung) mit einer
Motorleistung von mehr als 25kW
und einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von
mehr als 0,16kW/kg).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische
Grundschulung ( 12 Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Weitere Fahrstunden sind
freiwillig, für das erfolgreiche
bestehen der praktischen
Führerprüfung aber
empfehlenswert.
Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges
Motorrad der Kategorie A mit 2
Sitzplätzen und einer Leistung
von mindestens 35kW .
- Kategorie A ab
25 Jahren, unbeschränkt. Für
Fahrzeugführer die im Besitze
des Führerausweises der
Kategorie A1 sind.
(Zweirädriges Motorrad oder
Roller ohne Seitenwagen, (keine
Hubraumbeschränkung) mit einer
Motorleistung von mehr als 25kW
und einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von
mehr als 0,16kW/Kg).
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate
gültig. Wird die praktische
Grundschulung ( 6 Stunden ) innerhalb dieser Zeit
abgeschlossen, ist der
Lernfahrausweis 16 Monate
gültig.Weitere Fahrstunden sind
freiwillig, für das erfolgreiche
bestehen der praktischen
Führerprüfung aber
empfehlenswert.
Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges
Motorrad der Kategorie A mit 2
Sitzplätzen und einer Leistung
von mindestens 35kW .
- Kategorie A ab
25 Jahren, unbeschränkt. Für
Fahrzeugführer die im Besitze
des Führerausweises der
Kategorie A beschränkt auf 25kW
sind. (Zweirädriges Motorrad
oder Roller ohne Seitenwagen,
(keine Hubraumbeschränkung) mit
einer Motorleistung von mehr als
25kW und einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von
mehr als 0,16kW/Kg).
Nach zweijähriger,
beanstandungsfreier Fahrpraxis
wird die Leistungsbeschränkung
aufgehoben. Der Führerschein
dieser Kategorie wird ohne
Führerprüfung ausgestellt.
Wenn die Fahrpraxis wehniger als
2 Jahre beträgt, muss ein
Lernfahrausweis bestellt werden
und eine praktische
Führerprüfung bestanden
werden. Eine praktische
Grundschulung ist in diesem Falle
nicht vorgeschrieben.
Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges
Motorrad der Kategorie A mit 2
Sitzplätzen und einer Leistung
von mindestens 35kW .
|
Der
nächste Grundkurs wird durchgeführt am...: (Beachten
Sie die aktuellen Kursdaten auf der Startseite).
(Klicken Sie auf
das runde Bild um genauere Infos über den Inhalt
des Grundkurses zu erhalten...).

Für
Fahrzeugführer, die im Besitze eines
Führerausweises der Kategorie A1 aus der
Zeit vor dem 1.April 2003 sind, gilt
folgende Regelung ( Umtausch blauer
Führerausweis in Führerausweis in
Kreditkartenformat ) :
- Der Führerausweis
kann prüfungsfrei und ohne
praktische Grundschulung in
die Kategorie A ( beschränkt auf
max.25kW Motorleistung und ein
Verhältnis der Motorleistung zum
Leergewicht des Motorrades von
nicht mehr als 16kW/kg. )
umgetauscht werden.
- Fahrzeugführer,
welche den Führerauweis der
Kategorie A unbeschränkt (
Motorräder mit einer
Motorleistung von mehr als 25kW
und einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von
mehr als 0,16kW/kg) erwerben
wollen, müssen einen Lernfahrausweis
beantragen und eine praktische
Führerprüfung absolvieren. Eine
praktische Grundschulung ist
nicht vorgeschrieben
Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges
Motorrad der Kategorie A mit 2
Sitzplätzen und einer Leistung
von mindestens als 35kW .
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Wenn
Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079
647 45 32.
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