MOTORRAD
(Kategorien A1,A)
  • Kategorie A1 ab 16 Jahren. (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW).
  • Kategorie A1 ab 18 Jahren. (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW ).
  • Kategorie A1 ab 18 Jahren. (Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.16kW/kg).
  • Kategorie A1 ab 25 Jahren. (Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.16kW/kg).


DER WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS FÜR MOTORRAD (KAT.A1 UND A)

Der einfachste Weg: Per Telefon
079 647 45 32 Kontakt aufnehmen, oder wie unten beschrieben vorgehen.

  1. Besuch eines Nothilfekurses
  2. Beantragen des Lernfahrausweises
    (Ein Antragsformular gibt es bei mir, der Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim zuständigen Strassenverkehrsamt oder kann hier heruntergeladen werden:
    Kanton Bern, oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn)
  3. Vorbereiten auf die theoretische Führerprüfung
  4. Theorieprüfung ablegen
    (Die theoretische Führerprüfung kann frühestens einen Monat vor dem Erhalten des Lernfahrausweises abgelegt werden).
  5. Wenn der Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises ist, kann er innerhalb der vier nächsten Monate den obligatorischen Motorrad-Grundkurs besuchen.
    Den obligatorischen
    Verkehrskunde-Kurs (VKU)) muss er bis zur Anmeldung zur praktischen Führerprüfung besucht haben ).

    (Wer schon einen Führerschein einer anderen Kategorie besitzt (dies gilt nicht für die Kategorien M, F und G), muss den Nothilfekurs und den Verkehrskunde-Kurs nicht besuchen und auch keine Theorieprüfung ablegen).
FÜR DIE VORBEREITUNG AUF DIE PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG GILT FOLGENDES:
  • Kategorie A1 ab 16 Jahren. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm, und einer Motorleistung von höchstens 11kW).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die praktische
    Grundschulung ( 8 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Weitere Fahrstunden sind freiwillig, für das erfolgreiche bestehen der praktischen Führerprüfung aber empfehlenswert.
    Prüfungsfahrzeug: Wie oben beschrieben.
  • Kategorie A1 ab 18 Jahren. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm, und einer Motorleistung von höchstens 11kW).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die
    praktische Grundschulung ( 8 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Weitere Fahrstunden sind freiwillig, für das erfolgreiche bestehen der praktischen Führerprüfung aber empfehlenswert.
    Prüfungsfahrzeug: Wie oben beschrieben.
  • Kategorie A1 ab 18 Jahren, für Fahrzeugführer, die im Besitze des Führerausweises der Kategorie B sind. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm, und einer Motorleistung von höchstens 11kW).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die
    praktische Grundschulung ( 8 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Nach Abschluss der praktischen Grundschulung wird der Führerausweis ohne praktische Führerprüfung ausgestellt.
  • Kategorie A ab 18 Jahren, beschränkt. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, (keine Hubraumbeschränkung) mit einer Motorleistung beschränkt auf höchstens 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die
    praktische Grundschulung ( 12 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Weitere Fahrstunden sind freiwillig, für das erfolgreiche bestehen der praktischen Führerprüfung aber empfehlenswert.
    Prüfungsfahrzeug: Wie oben beschrieben ( mit zwei Sitzplätzen ).
  • Kategorie A ab 18 Jahren, beschränkt. Für Fahrzeugführer die im Besitze des Führerausweises der Kategorie A1 sind. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, (keine Hubraumbeschränkung) mit einer Motorleistung beschränkt auf höchstens 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die
    praktische Grundschulung ( 6 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Weitere Fahrstunden sind freiwillig, für das erfolgreiche bestehen der praktischen Führerprüfung aber empfehlenswert.
    Prüfungsfahrzeug: Wie oben beschrieben ( mit zwei Sitzplätzen ).
  • Kategorie A ab 25 Jahren, unbeschränkt. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, (keine Hubraumbeschränkung) mit einer Motorleistung von mehr als 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16kW/kg).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die
    praktische Grundschulung ( 12 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Weitere Fahrstunden sind freiwillig, für das erfolgreiche bestehen der praktischen Führerprüfung aber empfehlenswert.
    Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad der Kategorie A mit 2 Sitzplätzen und einer Leistung von mindestens 35kW .
  • Kategorie A ab 25 Jahren, unbeschränkt. Für Fahrzeugführer die im Besitze des Führerausweises der Kategorie A1 sind. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, (keine Hubraumbeschränkung) mit einer Motorleistung von mehr als 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16kW/Kg).
    Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wird die
    praktische Grundschulung ( 6 Stunden ) innerhalb dieser Zeit abgeschlossen, ist der Lernfahrausweis 16 Monate gültig.Weitere Fahrstunden sind freiwillig, für das erfolgreiche bestehen der praktischen Führerprüfung aber empfehlenswert.
    Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad der Kategorie A mit 2 Sitzplätzen und einer Leistung von mindestens 35kW .
  • Kategorie A ab 25 Jahren, unbeschränkt. Für Fahrzeugführer die im Besitze des Führerausweises der Kategorie A beschränkt auf 25kW sind. (Zweirädriges Motorrad oder Roller ohne Seitenwagen, (keine Hubraumbeschränkung) mit einer Motorleistung von mehr als 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16kW/Kg).
    Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die Leistungsbeschränkung aufgehoben. Der Führerschein dieser Kategorie wird ohne Führerprüfung ausgestellt.
    Wenn die Fahrpraxis wehniger als 2 Jahre beträgt, muss ein Lernfahrausweis bestellt werden und eine praktische Führerprüfung bestanden werden. Eine praktische Grundschulung ist in diesem Falle nicht vorgeschrieben.
    Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad der Kategorie A mit 2 Sitzplätzen und einer Leistung von mindestens 35kW .

Der nächste Grundkurs wird durchgeführt am...: (Beachten Sie die aktuellen Kursdaten auf der Startseite).
(Klicken Sie auf das runde Bild um genauere Infos über den Inhalt des Grundkurses zu erhalten...).

GRUNDKURS-INFO

Für Fahrzeugführer, die im Besitze eines Führerausweises der Kategorie A1 aus der Zeit vor dem 1.April 2003 sind, gilt folgende Regelung ( Umtausch blauer Führerausweis in Führerausweis in Kreditkartenformat ) :
  • Der Führerausweis kann prüfungsfrei und ohne praktische Grundschulung in die Kategorie A ( beschränkt auf max.25kW Motorleistung und ein Verhältnis der Motorleistung zum Leergewicht des Motorrades von nicht mehr als 16kW/kg. ) umgetauscht werden.
  • Fahrzeugführer, welche den Führerauweis der Kategorie A unbeschränkt ( Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16kW/kg) erwerben wollen, müssen einen Lernfahrausweis beantragen und eine praktische Führerprüfung absolvieren. Eine praktische Grundschulung ist nicht vorgeschrieben
    Prüfungsfahrzeug: Zweirädriges Motorrad der Kategorie A mit 2 Sitzplätzen und einer Leistung von mindestens als 35kW .

Wenn Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079 647 45 32.