TRAKTOR
(Kategorie G)
Kategorie G ab 14 Jahren. (Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30km/h).
Kategorie G ab 16 Jahren. (Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h).

DER WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS FÜR TRAKTOR (KAT.G)
Der einfachste Weg: Per Telefon 079 647 45 32 Kontakt aufnehmen, oder wie unten beschrieben vorgehen.

  1. Sie benötigen keinen Lernfahrausweis, müssen sich aber beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons anmelden
    (Ein Antragsformular gibt es bei mir, der Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim zuständigen Strassenverkehrsamt oder kann hier heruntergeladen werden:
    Kanton Bern,oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn)
  2. Vorbereiten auf die theoretische Führerprüfung
  3. Theorieprüfung ablegen
    (Die theoretische Führerprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 14. Geburtstag abgelegt werden).

    Nach erfolgreicher Theorieprüfung dürfen landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
    30 km/h ohne praktische Führerprüfung gefahren werden.

    Wer landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
    40 km/h und landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge fahren will, muss an einem vom "ASTRA" anerkannten Traktorfahrkurs teilnehmen. Im Führerausweis wird der Code "G40" eingetragen.
Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h muss eine praktische Führerprüfung der Kategorie F ( Mindestalter 16 für landwirtschaftliche Traktoren ) abgelegt werden.

Wenn Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079 647 45 32.