| Kategorie G
ab 14 Jahren.
(Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit
einer Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 30km/h). |
| Kategorie G
ab 16 Jahren.
(Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit
einer Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45km/h). |
DER
WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS FÜR TRAKTOR (KAT.G)
Der einfachste Weg: Per
Telefon 079
647 45 32 Kontakt
aufnehmen, oder wie unten beschrieben vorgehen.
- Sie benötigen keinen
Lernfahrausweis, müssen sich aber beim
Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons
anmelden
(Ein Antragsformular gibt es bei mir, der
Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim
zuständigen Strassenverkehrsamt oder
kann hier heruntergeladen werden: Kanton Bern,oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn)
- Vorbereiten auf die theoretische Führerprüfung
- Theorieprüfung ablegen
(Die theoretische Führerprüfung kann
frühestens einen Monat vor dem 14.
Geburtstag abgelegt werden).
Nach erfolgreicher Theorieprüfung
dürfen landwirtschaftliche
Motorfahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
30
km/h ohne
praktische Führerprüfung gefahren
werden.
Wer landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und landwirtschaftliche
Ausnahmefahrzeuge fahren will, muss an
einem vom "ASTRA"
anerkannten Traktorfahrkurs teilnehmen. Im
Führerausweis wird der Code
"G40" eingetragen.
| Für Fahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45
km/h muss
eine praktische Führerprüfung der
Kategorie F ( Mindestalter 16 für
landwirtschaftliche Traktoren ) abgelegt
werden. |
Wenn
Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079
647 45 32.
|