KAT.F (45 KM/H)
Kategorie F ab 18 Jahren.
Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorräder und Kleinmotorräder), mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h).
Kategorie F ab 16 Jahren.
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h.

DER WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS (KAT.F)
Der einfachste Weg: Per Telefon
079 647 45 32 Kontakt aufnehmen, oder wie unten beschrieben vorgehen.

  1. Beantragen des Lernfahrausweises
    (Ein Antragsformular gibt es bei mir, der Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim zuständigen Strassenverkehrsamt oder kann hier heruntergeladen werden:
    Kanton Bern, oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn).
  2. Vorbereiten auf die vereinfachte theoretische Führerprüfung für die der Kategorie F.
  3. Theorieprüfung ablegen
    (Die theoretische Führerprüfung kann frühestens einen Monat vor dem Erhalten des Lernfahrausweises abgelegt werden).
  4. Wenn der Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises ist kann er sich auf die praktische Führerprüfung vorbereiten.
Lernfahrten dürfen ohne Begleitperson unternommen werden.
Mitfahrende müssen den Führerausweis der Kategorie F besitzen !

Wenn Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079 647 45 32.