Kategorie F
ab 18 Jahren.
Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorräder
und Kleinmotorräder), mit einer
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45 km/h). |
Kategorie F
ab 16 Jahren.
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und
Arbeitsmaschinen mit einer
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
45km/h. |
DER WEG
ZUM FÜHRERAUSWEIS (KAT.F)
Der einfachste Weg: Per Telefon 079 647 45 32 Kontakt aufnehmen, oder wie unten
beschrieben vorgehen.
- Beantragen des
Lernfahrausweises
(Ein Antragsformular gibt es bei mir, der
Polizei, der Einwohnerkontrolle, beim
zuständigen Strassenverkehrsamt oder
kann hier heruntergeladen werden: Kanton Bern, oder Kanton Luzern oder Kanton Solothurn).
- Vorbereiten auf die
vereinfachte theoretische Führerprüfung für die der Kategorie F.
- Theorieprüfung ablegen
(Die theoretische Führerprüfung kann
frühestens einen Monat vor dem Erhalten
des Lernfahrausweises abgelegt werden).
- Wenn der Fahrschüler nach
bestandener Theorieprüfung im Besitze
eines gültigen Lernfahrausweises ist
kann er sich auf die praktische
Führerprüfung vorbereiten.
Lernfahrten dürfen ohne
Begleitperson unternommen werden.
Mitfahrende müssen den Führerausweis
der Kategorie F besitzen ! |
Wenn
Sie Fragen haben wenden sie sich an:
079
647 45 32.
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